Warum gibt es den Religionsunterricht an der Schule?
Art. 34 des Schulgesetztes des Kantons Graubündens hält zum Religionsunterricht folgendes fest: Abs. 1 «die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen erteilen Schülerinnen und Schülern in der öffentlichen Volksschule auf eigene Kosten Religionsunterricht. Die Schulträgerschaften stellen ihnen dafür unentgeltlich Schulräumlichkeiten zur Verfügung.»
Das Fach Religion hat im Kanton Graubünden aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen einen festen Platz in der Volksschule. Eine Wochenstunde wird fix im Stundenplan vorgesehen.
Der Religionsunterricht gehört somit zum Bildungsauftrag der Schule.
Aus Glaubens- und Gewissensgründen kann man sich vom Religionsunterricht bis zum Beginn des neuen Schuljahres abmelden.
Was lerne ich im Religionsunterricht?
Der konfessionelle Religionsunterricht will in der Schule Schülerinnen und Schüler Orientierung in der eigenen Religion bieten, sie auf ihrem religiösen Weg begleiten und die religiöse Mündigkeit fördern. Der ökumenische Lehrplan Religion unterstützt und leitet die Lehrpersonen. Die Ausführungen enthalten themenspezifische Kompetenzen, sachbezogene Inhalte und Handlungsvorschläge für die Lernprozesse.
Kann man Religion denn überhaupt lernen?
Religion kann man nicht erlernen wie Deutsch oder Mathe in der Schule. Religion lässt sich entdecken und kann erspürt sowie erfragt werden von jedem Kind auf seine individuelle Art und Weise.
Wie kann unser Kind am Religionsunterricht teilnehmen, obwohl wir als Eltern keiner Landeskirche angehören?
Alle Kinder sind herzlich eingeladen am Religionsunterricht zu besuchen. Die Kirchgemeinde Tamins, Bonaduz, Rhäzüns erheben einen
Unkostenbeitrag von 200 Franken pro Kind (jedes weitere Kind pro Familie CHF 50.00) und Schuljahr für die Kosten, die der Kirchgemeinde durch den Religionsunterricht entstehen. Mit diesen Geldern
werden die Löhne der Religionsunterricht erteilenden Fachkräfte mitfinanziert.
Wir würden uns über einen Eintritt des Kindes oder eines Elternteils oder gar beider Elternteile in unserer Kirchgemeinde freuen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Adresse Barbara Hirsbrunner: barbara.hirsbrunner((at))kirche-tamins.ch
Wie wird man Religionslehrperson?
Alle Fachpersonen in Religion haben eine Zusatzausbildung, welche berufsbegleitend konzipiert ist, oder sie sind bereits ausgebildete Lehrpersonen auf der Primarstufe oder Oberstufe. Neu kann man im Kanton Graubünden den Kurs «Religion unterrichten lernen» besuchen. Auskunft erteilt die Fachstelle für Religionsunterricht bei der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden.
Ökumenischer Religionsunterricht
Ökumenischer Religionsunterricht bedeutet, dass reformierte Kinder wie auch katholische Kinder gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Der Lehrplan, welcher den Lehrpersonen zur Verfügung steht schlägt Themenbereiche aus den beiden Konfessionen vor. In der Schule Bonaduz werden erstmals im Schuljahr 2025/2026 gemischte Klassen geführt. Gewisse spezifische getrennte Themen wie zum Beispiel Kommunion, Firmung oder Konfirmation werden ausserschulisch angeboten.
Aus welchen Gründen kann ich mein Kind vom Religionsunterricht abmelden?
Im Kanton Graubünden wird der Fachbereich Religion auf allen Schulstufen nach dem Modell 1+1 erteilt: eine von der Schule verantwortete Lektion „Ethik, Religion und Gemeinschaft“ (ERG) und eine von der Kirche verantwortete Lektion „Religion“.
Gemäss Schulgesetz, erlassen vom Grossen Rat am 21. März 2012, ist das Fach Religionsunterricht folgendermassen geregelt, Art. 34:
1. Die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen erteilen Schülerinnen und Schülern in der öffentlichen Volksschule auf eigene Kosten Religionsunterricht. Die Schulträgerschaften stellen ihnen dafür unentgeltlich Schulräumlichkeiten zur Verfügung.
2. Eine schriftliche Abmeldung vor Schuljahresbeginn durch die Erziehungsberechtigten unter Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist möglich.
Ein Kind ist mit der religiösen Vollmündigkeit ab dem 16. Altersjahr selbst entscheidungsbefugt, bis dahin entscheiden die Eltern ob es den Religionsunterricht besucht. Eine Abmeldung muss bis Ende Schuljahr (Ende Juni) schriftlich erfolgen. Spätere Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Ebenso ist eine Abmeldung während des Schuljahres nicht möglich. (Schulgesetz des Kantons Graubünden vom 21.3.2012, Stand 1. Märze 2021, Artikel 34)
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist unter Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe möglich. Benutzen Sie dazu das Formular Abmelden Religionsunterricht.