Kommunikation der Landeskirche GR:
Für ein Pfarramt braucht es eine Pfarrperson. Mit welchem Pensum, diese angestellt sein muss, ist offen. Gemäss der Verfassung gehören auch Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone zum Pfarramt.
Die Aufgaben im Pfarramt können geteilt und auch durch Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone wahrgenommen werden.
Kreativität ist bei der Gestaltung von Anstellungen und Pflichtenheften und Zusammenarbeitsformen zukünftig gefragt und möglich.
(In Graubünden dürfen auch Sozialdiakon:innen Gottesdienste leiten)