Leider haben die Bemühungen des Vorstandes Verstärkung für die Ressorts Finanzen oder Aktuariat zu finden nicht gefruchtet. Wir freuen uns über Meldungen aus der Gemeinde.
Die Zeiten, in der die Kirchgemeinde eine fest angestellte Pfarrperson aus eigenen Einnahmen bezahlen konnte, sind schon lange vorbei. Bei Eintritt in die Finanzabhängigkeit würde die Kantonalkirche jeweils das jährliche Defizit der Kirchgemeinde übernehmen. Ein Abbau des Vermögens könnte so vermieden werden. Dieses verbleibende Vermögen ist nötig, um z.B. die kirchlichen Liegenschaften langfristig unterhalten zu können. Der für den Eintritt in den Finanzausgleich nötige Steuerfuss liegt bei 17%. Über die Erhöhung von 15.5% auf 17% wird an der kommenden KGV informiert und abgestimmt.