Kirchgemeindeversammlung 2025_II


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Budget 2026 Steuerfuss 12%.pdf
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Budget 2026 Steuerfuss 12% vs 15.5%.pdf
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Protokoll KGV Mai 2025.pdf
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Anpassung Kirchgemeinde-STeuerfuss

 

Für die Kirchenrenovation in den Jahren 2010 - 2012 wurde der Kirchgemeindesteuerfuss für 5 Jahre auf 17% erhöht. Dies ist die magische Zahl, um vom Finanzausgleich der Kantonalkirche zu profitieren. Da von dieser und anderen Seiten Gelder für die Renovation zuflossen, führte die Situation gar zu einem Vermögenszuwachs. Es wurde beschlossen dieses Vermögen wieder abzubauen und dazu den Kirchgemeindesteuerfuss auf 12% zu senken. Mit einem Steuerfuss von 12% kann die Kirchgemeinde das Fixpensum einer Pfarrperson nicht ohne Defizit finanzieren. 

Nach Jahren des Vermögensverzehrs (die Zeit der Pfarrvakanz ausgenommen) empfiehlt uns die Kantonalkirche nun, das noch vorhandene Eigenkapital nicht weiter zu schrumpfen. Dieses gibt der Kirchgemeinde Handlungsspielraum, den sie nicht vergeben sollte. Um künftigen allzu grossen Vermögensabbau zu vermeiden, empfiehlt der Vorstand die Anpassung des aktuellen Kirchgemeinde-Steuerfusses auf 15.5%. 

 

Fakten, die für eine Anpassung des Kirchgemeinde-Steuerfusses auf 15.5% sprechen:

 

  • Allein die Personalkosten der Kirchgemeinde (lediglich mit 80% Pfarramt gerechnet) übersteigen die Steuereinnahmen bei Kirchgemeindesteuerfuss 12%. Es folgen weitere Fixkosten für Miete, Energie, Versicherung, etc.
  • Mit den bereits hohen Fixkosten würden wir gerne ein spürbares Kirchenleben ermöglichen und nicht z.B. auf Konzerte in der Kirche, Kinder- und Jugendlager, den Apéro nach der Kirchgemeindeversammlung verzichten. Dies bedeutet aber weitere Aufwendungen.
  • Es lassen sich kaum Personen finden für Ehrenämter und Freiwilligenarbeit. Wir sind darum auf bezahlte Mitarbeitende angewiesen.
  • Der Kirchgemeinde wurde von der Kantonalkirche ein Pfarramtspensum von 140% zugesprochen. Wenn sich eine geeignete Person finden liesse, würden wir das aktuelle 80%-Pensum ergänzen. Als Arbeitgeber sind wir auf dem Arbeitsmarkt nur attraktiv, wenn künftige Angestellte Handlungsspielraum sehen.
  • Die Reformierte Kirchgemeinde Tamins-Bonaduz-Rhäzüns hat den tiefsten Kirchgemeindesteuerfuss (12%) in der Kirchenregion. Die grosse Mehrheit der Kirchgemeinden im Kanton sind bei einem Steuerfuss von 17%. Lediglich in Tourismusgemeinden und wenigen Ausnahmen ist dieser tiefer.
  • Aktuelle Steuerreduktionen im Kanton GR sowie Entscheide zu Eigenmietwert und Individualbesteuerung werden auch die Einnahmen der Kirchgemeinden betreffen. Die Auswirkungen sind noch nicht zu beziffern, aber es werden Steuerausfälle erwartet.
  • Vom vorhandenen Eigenkapital könnte die Kirchgemeinde noch ca. 3 Jahre zehren, danach wäre eine Steuererhöhung unumgänglich, das Kapital aber weg.

Erklärungen zum Budget

Nachfolgend sind die grossen Änderungen in grob gerundeten Zahlen dargestellt

budgetierter Mehraufwand 2026 v.s. 2025

Aufstockung Sekretariat von 15% auf 20% (+ 5000.-)

Festanstellung Pfarrperson inkl. Wohnung (+ 40'000.-)

Ergänzung Pfarramt sofern sich jmd finden lässt (+ 40'000.-)

Gemeindeentwicklung inkl. Coaching Reuss-Institut (+ 6000.-)

Festanstellung Jugend-/Sozialarbeit  (+ 23'000.-)

Kinderlager in Trans (+ 10'000.-)

Energiekosten und Unterhalt Gebäude (+ 10'000.-)

Orgelrevision (+ 18'000.-, plus zusätzlich 39'000.- aus Orgelfonds)

 

Das Budget enthält immer Eventualitäten, die möglicherweise nicht zur Umsetzung kommen (z.B. Ergänzung Pfarramt)

 

 

 

Budgetierter Minderaufwand & Mehreinnahmen 2026 v.s. 2025

Personalwerbung (- 5000.-)

Reduktion Organisten (- 4000.-)

Reisekosten/Spesen Pfarrperson (- 1400.-)

Konfirmation (- 8'000.-)

Ökumenischer Unterricht - Reduktion Fachlehrkräfte (- 7000.-)

übriger Betriebsaufwand (- 3000.-)

Anschaffungen Pfarrhaus (- 11'000.-)

 

Teilnehmerbeiträge/Rückvergütungen (+ 7'000.-) 

Mieteinnahmen Pfarrhaus (+ 18'000.-)

 

Bei einer Anpassung des Kirchgemeinde-Steuerfusses auf 15.5% könnte die Budget-Erfolgsrechnung 2026 mit 100'000.- weniger Defizit abgeschlossen werden.